Grabstellenaufruf September 2025
Einebnung von „Reihengrabstätten“ im September 2025
Gemäß § 14 der Zentralfriedhofssatzung werden mit dem Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist die Reihengrabstätten in den nachstehenden Reihen eingeebnet:
Reihengräber (Sargbestattungen) | T6, 9. Reihe, Plätze 6 bis 8 |
Reihengräber (Urnenbestattung): | H3b, 5. Reihe, Platz 4 |
H3b, 8. Reihe, Plätze 3 bis 8 | |
H3b, 9. Reihe, Plätze 1 bis 8 | |
H3b, 10. Reihe, Plätze 1 bis 5 |
Hinweis
Als „Reihengrabstätten“ werden Gräber bezeichnet, die für jeweils eine Einzelperson und ohne Möglichkeit der Nutzungsverlängerung vergeben wurden. Für den Begriff „Reihengrab“ ist nicht die gestalterische Lage in der Reihe maßgeblich, sondern die vom Friedhof festgelegte Reihenfolge der Belegung nach dem Beerdigungsdatum. Die Kosten für das Abräumen von Reihengräbern wurden bereits beim Erwerb entrichtet.
Nutzungsrechte an „Wahlgrabstätten“ (Familiengräber)
Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten (§ 13 Zentralfriedhofssatzung) unterscheiden sich von den zuvor genannten Reihengrabstätten durch Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Grablage, Nutzungsdauer und Nachbelegung. An Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten erlischt das Nutzungsrecht jeweils mit individuellem Zeitablauf und kann verlängert werden. Wird eine Verlängerung der Grabstätte nicht gewünscht, sind Wahlgrabstätten gemäß § 15 Absatz 3 Zentralfriedhofssatzung rechtzeitig zum Nutzungsrechtsablauf bei der Friedhofsverwaltung abzumelden.
Informationen der Friedhofsverwaltung
Die Einebnung von Grabstätten auf dem Zentralfriedhof erfolgt durch das Friedhofspersonal zweimal im Jahr, jeweils witterungsbedingt im Frühjahr (März/April) sowie im September. Aufträge zur Einebnung von Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten für den Monat September 2025 werden bis zum 15. August erbeten.
Voraussetzung für eine Grabrückgabe ist der Ablauf der gesetzlichen Ruhefristen aller Verstorbenen des betroffenen Grabes. Abmeldung und Einebnung von Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten sind in der Zentralfriedhofs-/Gebührensatzung geregelt. Gern berät Sie die Friedhofsverwaltung persönlich und telefonisch zu folgenden Öffnungszeiten:
Montag 8 -12 Uhr
Dienstag 8 - 12 Uhr und 13 -16 Uhr
Mittwoch 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13-15 Uhr
Freitag 8 - 12 Uhr
Tel.: 038 31 390-279
E-Mail friedhofsverwaltung@stralsund.de