Zwei neue Geschwindigkeitsbeschränkungen im Stadtgebiet Stralsund
FÜR MEHR SICHERHEIT
Im Stadtgebiet Stralsund wird auf zwei Hauptverkehrsstraßen ab sofort die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Abschnitten reduziert:
Auf der L 222/Greifswalder Chaussee wird ab Höhe Deviner Weg (Ortsausgang) und Zarrendorfer Weg (Ampel nach der Abfahrt Ortsumgehung) von 100 km/h auf 70 km/h reduziert.
Erforderlich ist die Herabsetzung der Geschwindigkeit aufgrund vieler Wildunfälle, zudem erfolgt hier die Querung der L 222 aufgrund von Ein- und Ausfahrten von Gehöften.
In der Barther Straße, Höhe Stadtkoppel erfolgt auf einer Länge von 350 Metern eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h.
In diesem Bereich befinden sich Einrichtungen für altersgerechtes Wohnen, eine Kindertagesstätte und ein Sportplatz.
Für beide Streckenabschnitte lagen der Verkehrsbehörde der Hansestadt Stralsund Anträge zur Prüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung vor. Die Änderungen erfolgen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung und auf Grund besonderer Umstände (gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung), für die eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung zwingend erforderlich ist.
Alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden um Aufmerksamkeit und Beachtung der jeweiligen reduzierten Geschwindigkeit geben.