Meldung vom 10.12.2024

Hansestadt Stralsund sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für 2025

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Im Jahr 2025 stehen drei Wahltermine an: Den Anfang macht am 23. Februar 2025 die vorgezogene Bundestagswahl. Am 11. Mai 2025 folgt dann die Landratswahl und – falls erforderlich – am 25. Mai 2025 die Stichwahl. Für jeden der drei Termine werden ca. 350 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.

Sie sind Teil eines Wahlvorstandes, der in der Regel aus acht Personen (Wahlvorsteher, Schriftführer, je ein Stellvertreter und vier Beisitzer) besteht. Gemeinsam sorgen sie am Wahltag in den Wahlräumen für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe und am Abend für die korrekte und zügige Ermittlung des Wahlergebnisses. Die Wahlgesetze schreiben vor, dass alle Wahlvorstände mit Ehrenamtlichen zu besetzen sind. Die Mitglieder erhalten dafür eine nach Funktionen gestaffelte Aufwandsentschädigung. 

Wichtigste Voraussetzung für diese Tätigkeit ist, dass die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer selbst wahlberechtigt sind, d. h. zur Bundestagswahl mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit haben; zur Landratswahl mindestens 16 Jahre alt und die Staatsangehörigkeit eine EU-Mitglieds haben.

Anmeldungen können ab sofort erfolgen: www.stralsund.de/wahlhelferanmeldung. Wer Fragen hat, meldet sich einfach per E-Mail an wahlen@stralsund.de oder ruft das Wahlbüro direkt unter Telefon 03831 252-450 an.  

Die Hansestadt Stralsund freut sich auf rege Beteiligung, gelebte Demokratie und dankt allen Interessierten schon jetzt für ihr Engagement.