Meldung vom 04.04.2019

Hundekontrollen im Stralsunder Stadtgebiet

Einmal im Monat gehen Ordnungsamt und Polizei in Stralsund gemeinsam auf Streife, um die Einhaltung der Stralsunder Hundeverordnung zu kontrollieren.

So waren in diesen Tagen ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes gemeinsam mit einem Kollegen des Polizeihauptreviers an der Sundpromenade, im Strandbad, in der Brunnenaue und am Wulflamufer vor Ort unterwegs.
Dabei haben sie innerhalb von zwei Stunden 14 Hundehalter mit ihren Hunden angetroffen.
Ordnungsamt und Polizei mussten dabei mehrere Verstöße gegen die Stralsunder Hundeverordnung feststellen und diese zur Anzeige bringen.
Trotz bestehender Leinenpflicht im kontrollierten Bereich hatten zwei Hundeführer ihren Hund nicht angeleint, weitere zwei Personen führten ihre Hunde aus, ohne ein geeignetes Behältnis für die Hinterlassenschaften ihrer Hunde dabei zu haben. Darüber hinaus wurden zwei Hundeführer im Strandbad festgestellt, obwohl dort ein Mitnahmeverbot gilt.
Die Männer und Frauen, die gegen die Verordnung verstoßen haben, müssen nun mit Geldbußen rechnen.

In diesem Zusammenhang raten Ordnungsamt und Polizei:

  • Der Hund sollte so erzogen sein, dass er andere Menschen und Tiere nicht belästigt oder stört.
  • Melden Sie Ihren Hund steuerlich an.
  • Lassen Sie Ihren Hund nur dort frei laufen, wo es erlaubt ist. Auf Liegewiesen, Spielplätzen oder z.B. Badeanstalten hat Ihr Vierbeiner nichts zu suchen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie stets entsprechende Tüten oder ähnliches dabei haben, um die Hinterlassenschaften Ihres Hundes entfernen zu können.
  • Zeigen Sie Zivilcourage und reagieren entsprechend, wenn andere Hundehalter nicht verantwortungsbewusst handeln. Verständigen Sie bitte das Ordnungsamt oder die Polizei.

Kurzlink zur Stralsunder Hundeverordnung: https://bit.ly/2OENGUX