Besucherordnung des Zoos der Hansestadt Stralsund

Liebe Besucher,

wir möchten, dass Ihr Besuch im Zoo Stralsund ein schönes Erlebnis für Sie wird. Daher bitten wir Sie, Rücksicht auf die anderen Besucher und auf die besonderen Bedürfnisse unserer Tiere zu nehmen. Mit Eintritt in den Zoo Stralsund haben Sie die nachfolgenden Regeln, die unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen, akzeptiert.

1. Parken

Als Zoobesucher können Sie die Parkplätze vor dem Strelapark kostenfrei nutzen.
Auf den Parkplätzen gelten die Regeln der StVO. Um den störungsfreien Verkehr auf diesem Areal zu gewährleisten, bitten wir Sie, die Anweisungen auf den Parkplätzen genau zu befolgen. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Achten Sie beim Verlassen darauf, dass Ihr Fahrzeug verschlossen ist. Bei Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges übernehmen wir keine Haftung. Das gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Hagel, Explosionen oder andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind. Das Anbringen von Werbung auf den Parkplätzen und an den geparkten Fahrzeugen ist untersagt.

2. Eintrittskarten

Der Zoo darf nur mit gültigen Eintrittskarten am Eingang Grünhufer Bogen 2 betreten werden. Sie berechtigen während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt im Zoo Stralsund. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Tageskarten sind personengebunden und verlieren nach Verlassen des Zoos ihre Gültigkeit. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht gestattet. Die Jahreskarte berechtigt die auf ihr ausgewiesene Person ab dem Tag des Erwerbs für die Dauer eines Jahres während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt in den Zoo. Sie ist nicht übertragbar. Ein Weiterverkauf der Eintritts- oder Jahreskarten, sowie kommerzielle Nutzung sind untersagt. Eintritts- oder Jahreskarten die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt werden, verlieren ihre Gültigkeit und sind ersatzlos an den Zoo zurückzugeben. Der Zoo behält sich vor, betroffene Personen künftig vom Zoobesuch auszuschließen, gegen sie wird Strafanzeige erstattet. Die für den Erwerb und die Nutzung von Jahreskarten geltenden Regeln sind zu beachten.

3. Aufsichtspflicht

Kinder unter 12 Jahren haben nur in Begleitung einer Aufsichtsperson Zutritt zum Zoo. Wir bitten die aufsichtführenden Personen und Eltern, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung die durch die zu Beaufsichtigten entstehen. Die Aufsichtspflicht der aufsichtführenden Personen gilt auch für das Streichelgehege und begehbare Anlagen.

4. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Die feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem Zoogelände sind unbedingt zu beachten. Dies gilt für das Rauchverbot in den Tierhäusern und an anderen ausgewiesenen Orten. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Zoogelände verweigert oder Sie können des Geländes verwiesen werden. Den Anordnungen des Zoopersonals ist Folge zu leisten.
Das Mitbringen von Tieren mit Ausnahme von Hunden an der kurzen Leine, Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Inlineskates etc. ist im Zoo aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Fahrräder sind an den Fahrradständern im Eingangsbereich abzustellen und zu sichern.
Für Verluste von Fahrrädern oder Teilen derselben ist der Zoo Stralsund nicht haftbar. Abfälle, Papier und Zigarettenkippen sind nur in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Ferner ist untersagt, Gegenstände in die Gehege und Wasserbecken zu werfen. Tiere könnten an den verschluckten Gegenständen qualvoll ersticken. Bitte verlassen Sie nicht die Besucherwege und die ausdrücklich für Besucher zugänglichen Bereiche. Bitte betreten Sie nicht die Grünanlagen. Wir möchten Sie dringend davor warnen, Sicherheitsgitter/ -absperrungen zu erklettern oder zu übersteigen. Setzen Sie Ihre Kinder nicht auf Gehegeeinfriedung.
Der Zoo Stralsund gestattet, bei dazu geeigneten Tierarten (Haustieren), einen sehr engen Kontakt zu den Besuchern. Auch wenn die Tiere diesen Kontakt gewohnt sind, kann es bei Tieren immer auch zu unvorhergesehenen Reaktionen kommen.

5. Hunde im Zoo

Das Mitführen von Hunden an der kurzen Leine ist gegen Entgelt gestattet. Es ist verboten, diese auf Tiere zu hetzen oder die Hunde direkt an Zäune und Gehegeumfriedungen heranzulassen. Hundekot ist eigenständig zu entsorgen. Hunde dürfen begehbare Anlagen, Innengehege und Stallungen nicht betreten.

6. Haftung

Wir haften, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist, nur für Schäden die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, nicht jedoch für Fälle einfacher und leichtester Fahrlässigkeit. Besucher haften für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen oder Nichtbeachtung der Benutzungsanleitungen oder Anweisungen entstehen.

7. Füttern der Tiere

Füttern ist im Zoo verboten mit Ausnahme der Tiere für die spezielles Futter an der Kasse angeboten wird. Es darf ausschließlich mit dem vom Zoo angebotenen Futter gefüttert werden. Der Zoo behält sich vor, Personen, die dem Fütterungsverbot zuwiderhandeln, des Parks zu verweisen und auch künftig vom Zoobesuch auszuschließen. Futterspenden werden gern in der Kasse und vorzugsweise an der Futterküche angenommen. Bei unsachgemäßer Fütterung von Tieren kann es versehentlich dazu kommen, dass Tiere stoßen oder beißen.
Bieten Sie den Tieren das dafür vorgesehene Futter deshalb nur so an, dass eine Gefährdung vermieden wird. Das Füttern der Tiere geschieht auf eigene Gefahr.

8. Benutzung der Spielplätze und sonstiger Einrichtungen

Bei der Benutzung von Spielgeräten, Spielplätzen, dem Streichelzoo, Feuerstellen und ähnlichen Einrichtungen, sind die Altersbeschränkungen und Benutzungshinweise unbedingt zu beachten. Kinder unter 5 Jahren dürfen die Spielplätze nur in Begleitung aufsichtführender Erwachsener aufsuchen. Der Spielplatz und deren Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu behandeln. Auf dem Spielplatz ist insbesondere folgendes untersagt:
Einrichtungen, Geräte, Bepflanzungen und Einfriedung zu beschädigen; Spielgeräte unsachgemäß zu benutzen; Sandkasten und Aufbauten zu verunreinigen; Abfälle nicht ordnungsgemäß wegzuwerfen. Das Betreten und die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zoo haftet den berechtigten Besuchern hinsichtlich der Plätze und Geräte nur im Rahmen ihrer Verkehrsicherheitspflicht. Er haftet insbesondere nicht für Verletzungen, die durch falsche Benutzung der Anlagen entstehen und die sich Kinder untereinander zufügen. Den Anordnungen des Zoopersonals ist Folge zu leisten.

9. Extreme Wetterlage/Havarien

Bei extremer Wetterlage wie Sturm, Gewitter, Glatteis etc. oder bei Havarien behält sich der Zoo vor, im Interesse der Sicherheit aller Besucher zu schließen. Den Aufforderungen des Zoopersonals ist in derartigen Ausnahmesituationen Folge zu leisten. Bei festgefahrener Schneedecke und glattem Untergrund verhalten Sie sich bitte besonders vorsichtig und nutzen vorrangig die Wege mit sicherem Untergrund.

10. Werbung und Anbieten von Waren

Werbung auf dem Zoogelände (hierzu gehören auch die Flächen vor dem Eingang und der Parkplätze), wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen, sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen.

11. Fotografieren und Filmen

Das Fotografieren und Filmen ist grundsätzlich erlaubt, wir bitten Sie jedoch Rücksicht auf die übrigen Zoobesucher zunehmen. Die Veröffentlichung von Fotos und Filmausschnitten aus unserem Zoo bedarf unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung. Fotografieren und Filmen für gewerbliche Zwecke erfordern ebenfalls unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
Für den Fall, dass der Zoo oder ein von diesem Beauftragter Film- und Fotoaufnahmen von einem Besucher gemacht hat, willigt dieser in deren Verwendung für Zwecke der Presse-, Werbe-, und Öffentlichkeitsarbeit des Zoos ein.

12. Hausrecht

Wir behalten uns das Recht vor, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßigen Eintrittsausweis auf dem Zoogelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Zoogelände zu verweisen und rechtliche Schritte vorzunehmen.

Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Stunden sowie viel Spaß und Vergnügen beim Aufenthalt im Zoo Stralsund.

Zoo der Hansestadt Stralsund

Stand: 11/20

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