Barrierefreiheit im Wohnungsbau
Die Beauftragte für die Integration von Menschen mit Behinderungen Petra Breuer bietet auch 2019 offene Sprechstunden zu Fragen rund um die Thematik des barrierefreien Bauens, der Schwerbehinderung und der uneingeschränkten Teilhabe im Rahmen der Sozialgesetzgebung an.
Solange wie nur möglich in den eigenen vier Wänden selbstständig und eigenverantwortlich leben können. Das ist der Wunsch vieler Menschen, egal ob Eigentum oder Mietobjekt. So kann es durchaus sinnvoll sein, die eigene Wohnungssituation mit kritischem Blick auf die Barrierefreiheit einmal genauer zu betrachten und zu hinterfragen, ob und wie ein selbstständiges Leben bis ins hohe Alter bzw. mit Behinderungen in den eignen vier Wänden möglich ist. Gegebenenfalls ist ein Umzug sinnvoll. Spätestens dann sollten die barrierefreien Aspekte berücksichtigt werden. In den Wohnungsanzeigen liest man viele unterschiedliche Begriffe wie senioren- bzw. altengerecht, barrierereduziert oder barrierearm, jedoch garantieren diese Begriffe keine bestimmte Ausstattungsqualität.
An folgenden Terminen können Ratsuchende ohne Voranmeldung in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
in der Badenstraße 17, Amt für Planung und Bau, Raum 1.09.
Antworten auf relevante Fragen erhalten: 20. Februar │ 21. März │ 25. April │ 23. Mai │ 20. Juni │ 01. August