Meldung vom 21.07.2022

Der Zentralfriedhof informiert! Reihengräber werden im September eingeebnet

Aufträge zur Einebnung von Wahl- und Urnenwahlgrabstätten bis zum 15. August erteilen

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Im September werden gemäß der Zentralfriedhofssatzung der Hansestadt Stralsund mit dem Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist folgende Reihengrabstätten eingeebnet:
Reihengräber (Sargbestattungen): T6, 7. Reihe, Plätze 4 bis 8 sowie
Reihengräber (Urnenbestattung): H3a, 5. Reihe, Platz 2 / H3a, 6. Reihe, Plätze 1 bis 8 / H3a, 7. Reihe, Plätze 4 bis 8 und H3a, 8. Reihe, Platz 6

Als „Reihengrabstätten“ werden Gräber bezeichnet, die für jeweils eine Einzelperson und ohne Möglichkeit der Nutzungsverlängerung vergeben wurden. Für den Begriff „Reihengrab“ ist nicht die gestalterische Lage in der Reihe maßgeblich, sondern die vom Friedhof festgelegte Reihenfolge der Belegung nach dem Beerdigungsdatum. Die Kosten für das Abräumen von Reihengräbern wurden bereits beim Erwerb entrichtet.

Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten unterscheiden sich von Reihengrabstätten durch die Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Grablage, Nutzungsdauer und Nachbelegung. An Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten erlischt das Nutzungsrecht jeweils mit individuellem Zeitablauf und kann verlängert werden. Wird eine Verlängerung der Grabstätte nicht gewünscht, sind Wahlgrabstätten gemäß § 15 Absatz 3 Zentralfriedhofssatzung rechtzeitig zum Nutzungsrechtsablauf bei der Friedhofsverwaltung abzumelden.

Die Einebnung von Grabstätten auf dem Zentralfriedhof erfolgt durch das Friedhofspersonal zweimal im Jahr, jeweils witterungsbedingt im Frühjahr (März/April) sowie im September. Aufträge zur Einebnung von Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten für den Monat September 2022 werden bis zum 15.08.2022 erbeten. Voraussetzung für eine Grabrückgabe ist der Ablauf der gesetzlichen Ruhefristen aller Verstorbenen des betroffenen Grabes.

Gern berät Sie die Friedhofsverwaltung persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

Eigenbetrieb Städtischer Zentralfriedhof
der Hansestadt Stralsund
Heinrich-Heine-Ring 77
Tel.: 03831 / 390279
Fax: 03831 / 390282
friedhofsverwaltung@stralsund.de 
https://zentralfriedhof.stralsund.de/ 

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Mo – Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-15 Uhr