Meldung vom 12.07.2022

Hansestadt Stralsund fördert Maßnahmen in der Denkmalpflege

Die Hansestadt Stralsund stellt in einem begrenzten Umfang Mittel zur Förderung von Maßnahmen an Denkmalen zur Verfügung.

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Diese können im Rahmen des jeweiligen Haushalts zur Unterstützung der Bauherren im laufenden Kalenderjahr gewährt werden.
Grundlage für eine Entscheidung der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Gewährung dieser städtischen finanziellen Beihilfe ist ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular der Denkmaleigentümer. Das Formular sowie ein Hinweisblatt hierfür sind auch auf der Internetseite der Hansestadt Stralsund www.stralsund.de in der Rubrik Denkmalschutz eingestellt.

Vorausetzung für die Antragstellung ist eine zuvor mit den Denkmalbehörden abgestimmte, beantragte und von der Unteren Denkmalschutzbehörde erteilte Genehmigung nach § 7 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern.
Die Höhe der Fördersummen richtet sich nach Art und Umfang der denkmalpflegerisch notwendigen Arbeiten zum Erhalt von Denkmalen und berücksichtigt die Anzahl der eingereichten Anträge.
Der Antrag ist spätestens bis zum 31. Oktober des Jahres bei der Hansestadt Stralsund, Amt für Planung und Bau, Abt. Planung und Denkmalpflege, Untere Denkmalschutzbehörde, Badenstraße 17, 18439 Stralsund, schriftlich oder per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de einzureichen.