Meldung vom 08.02.2021

Zentralfriedhof Stralsund: Grabstellenaufruf Frühjahr 2021

Zweimal im Jahr erfolgt durch das Friedhofspersonal die Einebnung von Grabstätten auf dem Zentralfriedhof, jeweils witterungsbedingt im Frühjahr (März/April) sowie im September.

Aufträge zur Einebnung von Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten für das Frühjahr 2021 werden bis zum 15. Februar an die Friedhofsverwaltung erbeten.
Voraussetzung für eine Grabrückgabe ist der Ablauf der gesetzlichen Ruhefristen aller Verstorbenen des betroffenen Grabes. Abmeldung und Einebnung von Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten sind in der Zentralfriedhofssatzung und in der Zentralfriedhofsgebührensatzung geregelt.

Einebnung von „Reihengrabstätten“ ab April 2021
Gemäß § 14 der Zentralfriedhofssatzung werden mit dem Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist die Reihengrabstätten in den nachstehenden Reihen ab April 2021 konkret eingeebnet:
Reihengräber (Sargbestattungen): T6, 6. Reihe, Plätze 4 bis 10
Reihengräber (Urnenbestattung):
L4f,13. Reihe, Plätze 3 bis 5,
L4f,14. Reihe, Plätze 1 bis 5,
L4f,15. Reihe, Plätze 1 bis 5,
L4f,16. Reihe, Plätze 1 bis 5 und
H3a,12. Reihe, Plätze 1 bis 8.

Hinweis
Als „Reihengrabstätten“ werden Gräber bezeichnet, die für jeweils eine Einzelperson und ohne Möglichkeit der Nutzungsverlängerung vergeben wurden. Für den Begriff „Reihengrab“ ist nicht die gestalterische Lage in der Reihe maßgeblich, sondern die vom Friedhof festgelegte Reihenfolge der Belegung nach dem Beerdigungsdatum. Die Kosten für das Abräumen von Reihengräbern wurden bereits beim Erwerb entrichtet.

Nutzungsrechte an „Wahlgrabstätten“ (Familiengräber)
Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten (§ 13 Zentralfriedhofssatzung) unterscheiden sich von den zuvor genannten Reihengrabstätten durch Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Grablage, Nutzungsdauer und Nachbelegung. An Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten erlischt das Nutzungsrecht jeweils mit individuellem Zeitablauf und kann verlängert werden. Wird eine Verlängerung der Grabstätte nicht gewünscht, sind Wahlgrabstätten gemäß § 15 Absatz 3 Zentralfriedhofssatzung rechtzeitig zum Nutzungsrechtsablauf bei der Friedhofsverwaltung abzumelden.

Gern berät Sie die Friedhofsverwaltung im Heinrich-Heine Ring 77 zu folgenden Zeiten, gerne auch telefonisch:

Mo – Fr 8-12 Uhr,
Di 8-12 Uhr u. 13-16 Uhr und
Do 8-12 Uhr u. 13-15 Uhr

Kontakt
Telefon: 03831 39 02 79
Fax: 03831 39 02 82
friedhofsverwaltung@stralsund.de