Meldung vom 14.07.2021

Informationen zur Beantragung eines Kinderfreizeitbonus

Pressemitteilung: Landkreis Vorpommern-Rügen, Der Landrat

Das Fachgebiet Soziales des Landkreises Vorpommern-Rügen informiert anspruchsberechtigte Familien über die Möglichkeit der Beantragung des Kinderfreizeitbonus.

Im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurde der Kinderfreizeitbonus als weitere finanzielle Hilfe für bedürftige Familien beschlossen. Die Einmalzahlung in Höhe von 100,00 € sollen minderjährige Kinder und Jugendliche erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrzunehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Den Kinderfreizeitbonus gibt es für Kinder, die

  • am 01.08.2021 noch nicht 18 Jahre alt sind und
  • für die Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen wird.

Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die Familie bezieht für ihre Kinder

  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Grundsicherung nach dem SGB II
  • Asylbewerberleistungen oder
  • Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz

Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus nach § 6d Bundeskindergeldgesetz (BKGG) direkt von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Hierfür ist es erforderlich, dass die Familien einen formlosen Antrag auf den Kinderfreizeitbonus stellen. Dieser Antrag ist ausgefüllt und mit geeigneten Nachweisen über die Bewilligung der Sozialhilfe für den Monat August 2021 (Bewilligungsbescheid) an die zuständige Familienkasse zu übersenden.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auch auf der Internetseite der Familienkasse (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus).